Führerschein für Menschen mit Handicap – Behindertenausbildung. Die Treverer Fahrschul GmbH ist ihre Fahrschule in Trier

Ihr Leben hat sich verändert

Unfall oder Krankheit haben Ihr Leben verändert – Ihre Bewegungen sind eingeschränkt, möglicherweise sind Sie künftig auf einen Rollstuhl angewiesen. Mit Energie und Kraft haben Sie sich ins Leben zurück gekämpft, möchten arbeiten, in den Urlaub fahren, Freunde besuchen oder einfach nur einkaufen. Ohne fremde Hilfe – das ist Ihnen wichtig! Was fehlt, ist die tägliche Mobilität mit dem eigenen Fahrzeug.

Sie Fragen sich:

  • Ist das überhaupt noch möglich?
  • Kann ich mir das leisten?
  • Was ist mit meiner Fahrerlaubnis?
  • Muss ich eine Neue erwerben?
  • Habe ich Ansprüche auf Unterstützung?

Gemeinsam finden wir Antworten und Lösungen – individuell für Ihre Situation!

Führerschein für Menschen mit Handicap

Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf eine Fahrerlaubnis. Das gilt auch dann, wenn körperliche Funktionen und damit Ihre Mobilität eingeschränkt ist und das Fahrzeug vielleicht mit besonderem technischen Zubehör ausgestattet sein muss.

Aufgrund der Fahrerlaubnisverordnung entscheidet die zuständige Führerscheinstelle, unter welchen Auflagen behinderte Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Für diese Entscheidung können medizinische oder technische Gutachten verlangt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Einholung von Gutachten und beantworten Ihre Fragen zum Führerscheinerwerb.

Beeinträchtigung durch Krankheit oder Unfall – was nun?
Das müssen Sie tun – Wir helfen Ihnen dabei

Sie haben bereits einen Führerschein!
Sie als Fahrzeugführer müssen selbst Vorsorge treffen, damit andere nicht gefährdet werden. Das Gesetz geht hier also von der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen aus. Wir empfehlen Ihnen die Erstellung eines Gutachtens bezüglich Ihrer Einschränkungen und beraten Sie bei der technischen Umrüstung Ihres Fahrzeuges. Die nötigen Fahrstunden im umgebauten Fahrzeug erhalten Sie bei uns!

Sie wollen eine Fahrerlaubnis neu erwerben!
Der Führerschein wird bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich.

Beantragt wird der Führerschein dann, wenn:

  • Die Voraussetzungen zu Erlangung der Fahrerlaubnis durch Gutachtens geklärt sind.
  • Der Antrag auf Kostenübernahme für Gutachten und Fahrschulausbildung gestellt ist.
  • Ihre Anmeldung in der Fahrschule erfolgt ist.

Ihre Fahrschule Treverer Fahrschul GmbH in Trier ist…

…bequem für Sie erreichbar. Die Ein- und Ausgänge sind rollstuhlgerecht für Sie erweitert und auch die Toiletten werden behindertengerecht ausgebaut! In den freundlichen Räumen finden Sie Modernste Lehrmittel für eine interessante Fahrausbildung, die Spaß macht. Selbstverständlich sind unsere Ausbildungsfahrzeuge speziell für die HandicapBehindertenausbildung ausgerüstet.

Mit diesem Auto werden Sie fahren:

  • Rollstuhlfahrer
  • Bein- und Fußeinschrämkungen

Und ausgestattet mit folgenden Umrüstungen:

  • Lenkhilfen: Drehknopf inkl. Satellitensteuerung sämtlicher Bedienelemente wie Licht, Blinker etc.
  • Handbedienung für Gas und Bremse

Wir helfen Ihnen dabei, mobil zu werden und mobil zu bleiben!

  • Die Vorzüge des Lebens neu entdecken und durch eine behindertengerechte Führerscheinausbildung einen weiteren Weg in die Unabhängigkeit finden.

  • Kein Fahrschüler muss ein eigenes bzw. ein speziell ausgerüstetes Ausbildungsfahrzeug zur Verfügung stellen.

  • Eine volle Integration des Fahrschülers in die Lerngruppe ist selbstverständlich

  • Günstige Unterkunftsmöglichkeiten für auswärtige Fahrschüler und deren Begleitung können vermittelt werden

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