Staatliche Förderungen / Finanzielle Hilfe –

Es besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Führerscheinerwerb und die Fahrzeugumrüstung zu bekommen…

…wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Ausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen erforderlich ist. Zuschüsse gibt es z. B. von Trägern der Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder den Arbeitsagenturen. Auch wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, so kann es Zuschüsse über das Sozialamt oder die Fürsorgestellen geben.
Behinderte Autofahrer und –fahrerinnen haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der behinderte Mensch darf infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein, um seine Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen.

Zur Teilnahme am Arbeitsleben erhalten behinderte Menschen Leistungen der Kraftfahrzeughilfe nach den Bestimmungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung!

Rechtliche Aspekte

Die Entscheidung, wer und ob ein Führerschein erworben werden darf, entscheidet die Zulassungsstelle. Grundlage einer jeden Entscheidung ist ein fachärztliches Gutachten. Die Behörde kann weitere Gutachten, z. B. ein medizinisch-psychologisches oder das eines Gutachters für Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Häufig wird der Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen, z. B. Automatikfahrzeug, zusätzliche Spiegel, Spezialeinrichtung zum Lenken, Blinken, Gas geben und Bremsen.

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