Mit einem Führerschein der Klasse B Automatik dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden
die eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.
Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung der Klasse B Automatik unterscheiden sich nicht von denen der Klasse B.