Um den Führerschein Klasse BE Anhänger zu machen, musst du selbstverständlich im Besitz der Führerscheinklasse B sein.

  • Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

Und dann geht’s auch schon los:

Mit dem Führerschein der Klasse BE bist du berechtigt eine Fahrzeugkombination zu fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und des Anhängers oder des Sattelanhängers besteht muss hierbei unter 3.500 kg liegen.

Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

  • Mindestalter:

    18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

  • Eingeschlossene Klassen:

    AM und L

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