Die Treverer Fahrschule in Trier bildet auch aus

Voraussetzungen:
 
  • Geistige und körperliche Eignung (kann durch ein umfassendes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden
  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Minimum drei Jahre Fahrpraxis in der Fahrerlaubnisklasse B. Bei allen übrigen Führerscheinklassen reichen zwei Jahre Fahrpraxis aus, um die für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Persönliche Eignung (wird durch die Vorlage vom Führungszeugnis nachgewiesen)
  • Vorhandener Schulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss wie beispielsweise das Abitur oder Fachabitur
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