Die Treverer Fahrschule in Trier bildet auch aus
- Geistige und körperliche Eignung (kann durch ein umfassendes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden
- Mindestalter von 21 Jahren
- Minimum drei Jahre Fahrpraxis in der Fahrerlaubnisklasse B. Bei allen übrigen Führerscheinklassen reichen zwei Jahre Fahrpraxis aus, um die für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen zu erfüllen.
- Persönliche Eignung (wird durch die Vorlage vom Führungszeugnis nachgewiesen)
- Vorhandener Schulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss wie beispielsweise das Abitur oder Fachabitur