Hier Arbeiten wir aktuell!

 

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Ab Frühjahr 01.04.2019 bei uns: Boot Führerschein SBF ( Sportbootführerschein ) See – Treverer Bootsfahrschule

SBF SEE: 299€

Inkl.:

  • Theorie Unterricht und Knotenkunde
  • Begleitung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • Bereitstellung des Prüfungsbootes zur praktischen Prüfung

Exkl.:

Bootsfahrstunde 30 € / 30 Min / pro Person

Dies beinhaltet Fahren, Knotenkunde, Crewtraining und Seemannschaft.

Idealerweise  ist das Boot immer mit zwei oder drei Schülern besetzt (Bootsmannschaft). Erfahrungsgemäß werden etwa 2-5 Fahrstunden notwendig

Lehrmaterial 39,90€

Online-Kurs zum Lernen von zu Hause aus.

Unseren Online Kurs können sie über unsere Website buchen.

Prüfungsgebühr: 105 €

Sind alle theoretischen Kenntnisse vermittelt und auch in den praktischen Fahrstunden angewendet und verfestigt worden, geht es zur letzten Hürde auf dem Weg zum SBF, der Prüfung.

An die Prüfungskommission des deutschen Motoryachtverband (DMYV) ist hierfür nochmal eine Gebühr von 105 € zu entrichten.


Kombi-Angebot:   > >  SBF See+Binnen  nur 499,00€  < <

Wer sich entschließen sollte, beide Sportbootführerscheine zu erwerben (Binnen + See), hat bei uns die Möglichkeit, seine Kosten durch unser Kombi-Angebotes erheblich zu reduzieren.

Für lediglich 499 € bieten wir Ihnen einen kombinierten Kurs an, in dem der SBF Binnen UND der SBF See quasi parallel zueinander abgehandelt werden.

Sie sparen zusätzlich 1x Prüfungsgebühr, Fahrstunden und Zeit für die praktische Ausbildung.

Sprechen Sie uns noch heute an und profitieren Sie vom erfahrenen und kompetenten Team der Treverer Fahrschule.

Terminplanung für SBF See vom 04.05.2019 bis 26.05.2019
SBF See

04.05.2019 – 26.05.2019

DatumUhrzeitOrtThema
04.05.201915:00 – 19:00 UhrHaus der JugendNavigation
05.05.201909:00 – 12:00 UhrHaus der JugendAllg.
11.05.201915:00 – 19:00 UhrHaus der JugendNavigation
12.05.201909:00 – 12:00 UhrHaus der JugendNavigation
18.05.201915:00 – 19:00 UhrHaus der JugendAllg.
19.05.201909:00 – 12:00 UhrHaus der JugendAllg.
Prüfungstermin!26.05.201914:00 UhrHaus der JugendTheorieprüfung
anschl. Praktische Prüfung

Adressen:

Prüfungsraum: Haus der Jugend, Wiltinger Str. 48, 54329 Konz

Haus der Jugend, Wiltinger Str. 48, 54329 Konz

Wassersportclub Konz (Hafen) Am Moselufer 7, 54329 Konz

Campingplatz Saarmündung Konz   1, Am Moselufer, 54329 Konz

Unsere Boote

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Ab Frühjahr 01.04.2019 bei uns: Boot Führerschein SBF ( Sportbootführerschein ) Binnen – Treverer Bootsfahrschule

SBF BINNEN: 199€

Inkl.:

  • Theorie Unterricht und Knotenkunde
  • Begleitung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • Bereitstellung des Prüfungsbootes zur praktischen Prüfung

Exkl.:

Bootsfahrstunde 30 € / 30 Min / pro Person

Dies beinhaltet Fahren, Knotenkunde, Crewtraining und Seemanschaft.

Idealerweise  ist das Boot immer mit zwei oder drei Schülern besetzt ( Bootsmanschaft )

Erfahrungsgemäß werden etwa 2-5 Fahrstunden notwendig

Lehrmaterial 39,90€

Online-Kurs zum Lernen von zu Hause aus.

Unseren Online Kurs können sie über unsere Website buchen.

Prüfungsgebühr: 105 €

Sind alle theoretischen Kenntnisse vermittelt und auch in den praktischen Fahrstunden angewendet und verfestigt worden, geht es zur letzten Hürde auf dem Weg zum SBF, der Prüfung.

An die Prüfungskommission des deutschen Motoryachtverband (DMYV) ist hierfür nochmal eine Gebühr von 105 € zu entrichten.


Kombi-Angebot:   > >  SBF See+Binnen  nur 499,00€  < <

Wer sich entschließen sollte, beide Sportbootführerscheine zu erwerben (Binnen + See), hat bei uns die Möglichkeit, seine Kosten durch unser Kombi-Angebotes erheblich zu reduzieren.

Für lediglich 499 € bieten wir Ihnen einen kombinierten Kurs an, in dem der SBF Binnen UND der SBF See quasi parallel zueinander abgehandelt werden.

Sie sparen zusätzlich 1x Prüfungsgebühr, Fahrstunden und Zeit für die praktische Ausbildung.

Sprechen Sie uns noch heute an und profitieren Sie vom erfahrenen und kompetenten Team der Treverer Fahrschule.

Terminekurse für den SBF Binnen Wir bieten 2 Kurse an.
1. KursDatumUhrzeitOrt
Samstag 30.03.199:00 UhrTreverer Bootsfahrschule
Samstag 06.04.199:00 UhrTreverer Bootsfahrschule
2.KursFreitag 12.04.1916:00 UhrTreverer Bootsfahrschule
Samstag 13.04.199:00 UhrTreverer Bootsfahrschule
Prüfung für beide KurseSonntag 14.04.1914:00 Uhr
Fahrstunden nach Vereinbarung!
Sollte Interesse für See bestehen, gibt es auch Kombi Kurse!

Unsere Boote

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Besitzer eines Führerschein der Klasse B befähigt zum Fahren von Fahrzeugen mit folgenden Eckdaten:


  • Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg


Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.


  • Mindestalter:

    18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

  • Eingeschlossene Klassen:

    AM und L

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Mit uns kannst du deinen Führerschein Klasse B trotz Handicap machen.

  • Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

In speziell umgebauten Fahrzeugen steht der erfolgreichen Führerscheinprüfung nichts mehr im Wege. Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung unterscheiden sich nicht von den üblichen Prüfungen der Klasse B. Bevor der Unterricht allerdings losgehen kann, werden einige Gutachten und Atteste benötigt, die zeigen, dass du zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Stande bist. Melde dich einfach bei uns und wir helfen dir hier entsprechend weiter. Ansonsten gilt für den Führerschein der Klasse B Handicap das Übliche:

Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

Unser Ausbildungsfahrzeug ist geeignet für:

  • Rollstuhlfahrer
  • Bein- und Fußeinschränkungen

Und ausgestattet mit folgenden Umrüstungen:

  • Lenkhilfen: Drehknopf inkl. Satellitensteuerung sämtlicher Bedienelemente wie Licht, Blinker etc.
  • Handbedienung für Gas und Bremse
  • Mindestalter:

    18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

  • Eingeschlossene Klassen:

    AM und L

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Um den Führerschein Klasse BE Anhänger zu machen, musst du selbstverständlich im Besitz der Führerscheinklasse B sein.

  • Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

Und dann geht’s auch schon los:

Mit dem Führerschein der Klasse BE bist du berechtigt eine Fahrzeugkombination zu fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und des Anhängers oder des Sattelanhängers besteht muss hierbei unter 3.500 kg liegen.

Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

  • Mindestalter:

    18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

  • Eingeschlossene Klassen:

    AM und L

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Mit einem Führerschein der Klasse B Automatik dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden

  • Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

die eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung der Klasse B Automatik unterscheiden sich nicht von denen der Klasse B.

  • Mindestalter:

    18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

  • Eingeschlossene Klassen:

    AM und L

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