Hier Arbeiten wir aktuell!
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Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
AM und L
Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
In speziell umgebauten Fahrzeugen steht der erfolgreichen Führerscheinprüfung nichts mehr im Wege. Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung unterscheiden sich nicht von den üblichen Prüfungen der Klasse B. Bevor der Unterricht allerdings losgehen kann, werden einige Gutachten und Atteste benötigt, die zeigen, dass du zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Stande bist. Melde dich einfach bei uns und wir helfen dir hier entsprechend weiter. Ansonsten gilt für den Führerschein der Klasse B Handicap das Übliche:
Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
AM und L
Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
Mit dem Führerschein der Klasse BE bist du berechtigt eine Fahrzeugkombination zu fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und des Anhängers oder des Sattelanhängers besteht muss hierbei unter 3.500 kg liegen.
Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
AM und L
Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
die eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.
Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung der Klasse B Automatik unterscheiden sich nicht von denen der Klasse B.
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
AM und L
Kontakt zu uns:
Treverer Fahrschul GmbH
Hauptgeschäftsstelle Trier – Stresemannstraße:
Zweigstelle Kasel – Hauptstraße:
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