🚛 Klasse C1 – Die kompakte LKW-Klasse

Mit der Fahrerlaubnis C1 darfst du kleinere LKW von 3,5 bis 7,5 Tonnen fahren. Ideal für Handwerker, Kurierfahrer, Rettungsdienste und alle, die im gewerblichen Transportbereich arbeiten möchten.
Ob beruflich oder privat – mit C1 bleibst du flexibel und sicher unterwegs.

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🚛➡️ Klasse CE – Die große LKW-Kombination

Mit CE erhältst du die volle LKW-Kompetenz: schwere LKW mit Anhänger über 750 kg – die Königsklasse im Güterverkehr.
Die Ausbildung bereitet dich intensiv auf das Fahren großer Kombinationen vor: professionell, modern und praxisorientiert.
Für alle, die im Speditions-, Baustellen- oder Logistikbereich richtig durchstarten wollen

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🚚 Klasse C1E – Mehr Möglichkeiten im leichten Güterverkehr

Der Führerschein C1E erweitert deine C1-Berechtigung auf Züge bis 12 Tonnen Gesamtmasse.
Das bedeutet: Kleinere LKW mit schweren Anhängern – perfekt für Handwerksbetriebe, Eventlogistik, Transportfirmen oder Feuerwehr.
Mehr Gewicht, mehr Flexibilität, mehr Einsatzbereiche.

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🚛 Klasse C – Der Weg zum Berufskraftfahrer

Mit der Fahrerlaubnis C bewegst du schwere LKW über 7,5 Tonnen – die Grundlage für eine professionelle Zukunft im Gütertransport.
Du lernst den sicheren Umgang mit großen Fahrzeugen, modernster Technik und anspruchsvollen Fahrsituationen.
Ideal für Spedition, Logistik, Baustellenverkehr oder kommunale Dienste.
Mit Klasse C öffnest du die Tür zu einem starken und zukunftssicheren Berufsbereich.

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Hier Arbeiten wir aktuell!

 

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Besitzer eines Führerschein der Klasse B befähigt zum Fahren von Fahrzeugen mit folgenden Eckdaten:


  • Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg


Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.


  • Mindestalter:

    18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

  • Eingeschlossene Klassen:

    AM und L

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Mit uns kannst du deinen Führerschein Klasse B trotz Handicap machen.

  • Eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg (Fahrzeug, Ladung, Insassen)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)

  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

In speziell umgebauten Fahrzeugen steht der erfolgreichen Führerscheinprüfung nichts mehr im Wege. Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung unterscheiden sich nicht von den üblichen Prüfungen der Klasse B. Bevor der Unterricht allerdings losgehen kann, werden einige Gutachten und Atteste benötigt, die zeigen, dass du zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Stande bist. Melde dich einfach bei uns und wir helfen dir hier entsprechend weiter. Ansonsten gilt für den Führerschein der Klasse B Handicap das Übliche:

Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt alle Kraftfahrzeuge zu fahren, die eine Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Ausgenommen sind außerdem Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Weiterhin berechtigt der Führerschein Klasse B zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten Fahrzeugen (gleiches gilt auch für das Fahren mit Anhänger die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg überschreiben dürfen oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse).

Im Inland berechtigt der Führerschein Klasse B außerdem zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur bis zu einer Leistung von 15 kW. Wird die Leistung überschritten, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

Unser Ausbildungsfahrzeug ist geeignet für:

  • Rollstuhlfahrer
  • Bein- und Fußeinschränkungen

Und ausgestattet mit folgenden Umrüstungen:

  • Lenkhilfen: Drehknopf inkl. Satellitensteuerung sämtlicher Bedienelemente wie Licht, Blinker etc.
  • Handbedienung für Gas und Bremse
  • Mindestalter:

    18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

  • Eingeschlossene Klassen:

    AM und L

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